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Täter-Opfer-Ausgleich durch Schiedspersonen

Mit In-Kraft-Treten des Verbrechensbekämpfungsgesetzes zum 1. Dezember 1994 wurde auch § 46 a des Strafgesetzbuches eingeführt, der erstmalig Schadenswiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)unmittelbar im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches regelt und nunmehr auch im Erwachsenenstrafrecht einen gesetzlichen Auftrag an die Gerichte und Staatsanwaltschaften postuliert, sich in geeigneten Verfahren im Rahmen einer Ermessensentscheidung mit der Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs auseinander zu setzen, was zuvor nur im Jugendstrafrecht vorgesehen war.


Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet bis in den Bereich mittelschwerer Kriminalität hinein die Möglichkeit, den durch die Straftat entstandenen Konflikt zwischen Täter und Opfer durch persönlichen Einsatz des Täters, namentlich durch Schadenswieder- gutmachung, schnell und ohne Belastung der Gerichte zu bereinigen. Durch die vom Gesetz angestrebte Schadenskompensation werden zum einen Opferinteressen im Strafverfahren stärker in den Vordergrund gerückt. Zum anderen eröffnet § 46 a des Straf- gesetzbuches zu Gunsten des Täters die Möglichkeit, dass das Gericht die Strafe mildert oder, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen verwirkt ist, ganz von Strafe absieht. Auch kann die Staatsanwaltschaft, sofern der Täter in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen, seine Tat bereits im Vorverfahren ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutgemacht oder eine Wiedergutmachung zumindest ernsthaft erstrebt hat, mit Zustimmung des zuständigen Gerichts von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann auch für einer Schiedsstelle nach dem Schiedsstellengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Paderborn, Herrn Jörg Cremer.

Weitere allgemeine Informationen über den Täter-Opfer-Ausgleich erhalten sie vom BDS Bundesverband. (Der Link öffnet ein neues, externes Fenster.)