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Was wir können

Was bieten wir?

1. Bei uns ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist bürgernah und –freundlich.
2. Es gibt in jeder Stadt / Gemeinde Schiedspersonen. (Wichtig für die Zuständigkeit ist der Ort und die Straße, in der Ihr Streitgegner wohnt.) Den Namen und die Anschrift der zuständigen Schiedsperson erfahren Sie bei der örtlichen Polizei, dem örtlichen Amtsgericht oder auch bei der Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
3. Wir arbeiten kostengünstig (siehe untenstehender Punkt).
4. Wir arbeiten unparteiisch; sind allparteilich.
5. Ein bei uns abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.


Wir sind nicht unbezahlbar !

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich.
Es sind daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu bezahlen. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten schon für unter 40,00 Euro einen Vergleich schließen und sich unter bestimmten Umständen diese Kosten sogar noch teilen.


Was können Sie erwarten ?

Sie sitzen bei der Schiedsfrau/ dem Schiedsmann am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr gemeinsames Problem.

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der uns verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.

Wir sind keine Juristen, das ist auch nicht nötig. Denn wir sprechen keine Urteile, sondern versuchen zusammen mit den beiden beteiligten Parteien eine Lösung des Problems zu finden, mit der alle Beteiligten einverstanden sind.

Selbstverständlich werden wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet. Wir unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns zuständigen Amtsgerichte.


Unsere Erfolgsliste:

Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 %.

Ein Schlichtungserfolg führt bei den beiden "Streithähnen" zu einer höheren Zufriedenheit, den beide sind mit dem Ergebnis des Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keinen Sieger oder Besiegten wie bei einer Entscheidung durch ein Gerichtsurteil.
Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z.B. um Nachbarn oder Ex-Freunde handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der Beiden miteinander.

Unsere Referenzen:

Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 175 Jahren bestehende und funktionierende Institution.
Wir haben also eine lange Erfahrung im Umgang mit sich streitenden Parteien und in der Mediation.


Und – wenn alles nicht hilft:
Als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir eine amtliche Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen. Diese Bescheinigung ist bei den festgelegten Bereichen (siehe Zuständigkeiten) eine zwingende Voraussetzung, um eine Klage bei Gericht einreichen zu können.