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Bedrohung

Die Bedrohung ist ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Hiermit ist ein Deliktstypus gemeint, bei dem nicht ein Rechtsgut verletzt sein muss, sondern bei dem die bloße Verursachung einer Gefahr bereits mit Strafe bedroht ist.

Neben der Bedrohung sind unter anderem auch die Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB oder die Verleumdung im Sinne von § 187 StGB Gefährdungsdelikte.

Differenziert wird zwischen abstrakten und konkreten Gefährdungsdelikten. Bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt wird aufgrund eines bestimmten Verhaltens eine Gefährdung vermutet. Die Bedrohung nach § 241 StGB ist ein derartiges abstraktes Gefährdungsdelikt.

 

(Quelle: https://www.anwalt.org)