Zum Hauptinhalt springen

Körperverletzung

Die Körperverletzung ist laut dem Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat, die in den Paragraphen 223 bis 231 reglementiert wird.

In diesen Paragraphen werden die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit thematisiert.

Gleich in § 223 wird der Begriff kurz beschrieben. Demnach handelt es sich bei der Körperverletzung um eine Handlung, bei der eine Person einer anderen einen körperlichen Schaden zufügt, sie misshandelt oder anderweitig in ihrer Gesundheit schädigt. Auch der reine Versuch der Körperverletzung ist laut StGB strafbar.

 

(Quelle:   https://www.anwalt.org)