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Sachbeschädigung

Mit dem Begriff der Sachbeschädigung ist eine Straftat gemeint, bei der ein Täter vorsätzlich eine fremde Sache zerstört oder aber beschädigt.

Unter einer Sache ist indes jeder körperliche Gegenstand zu verstehen. Außerdem fallen dem Gesetze nach auch Tiere unter den Begriff der Sache. Nicht von Relevanz ist die Frage nach dem Wert des jeweiligen Gegenstandes. So können etwa auch vermeintlich wertlose Dinge beschädigt werden. Ferner spielt es keine Rolle, ob der Gegenstand beweglich ist oder nicht. Neben der Sachbeschädigung an einem Auto kann somit auch die unbewegliche Hauswand zum Tatobjekt werden.

 

(Quelle: https://www.anwalt.org)